Wer ist in meinem Unternehmen oder in meiner Kommune befugt, systemrelevante Aufträge an die rhöncloud zu erteilen?
Unsere Compliance-Richtlinien, welche nach der ISO/IEC 27001 und ISO/IEC 20000-1 zertifiziert sind, halten die rhöncloud-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, systemrelevante Aufträge nur von weisungsbefugten bzw. legitimierten Personen im Unternehmen oder der Kommune des Kunden durchzuführen. Dies hat den Hintergrund, dass nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch deren Geschäftsführung Anweisungen an externe Dienstleister, wie die rhöncloud, vergeben dürfen. Aus diesem Grund führen die rhöncloud-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur Aufträge von Kundenansprechpartnern durch, welche von der Geschäftsführung des Kunden explizit benannt sind.
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Was ist mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Kunden, die einen Support (beispielsweise eine Störung) melden?
Sollte es sich bei der Anfrage an die rhöncloud um eine Störung handeln, welche die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter direkt betrifft oder von welcher auch andere Arbeitsplätze betroffen sind, so kann die Anfrage selbstverständlich von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kunden geöffnet werden. Das Team der rhöncloud kümmert sich in diesem Fall um die Problembehebung.
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Welche Rechte hat eine weisungsbefugte Person?
Wurde eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter durch die Geschäftsführung des Kunden befugt, Weisungen an die rhöncloud zu vergeben, so stehen dieser Person grundsätzlich die selben Rechte zu, wie auch der Geschäftsführung selbst. Weisungsrechte können u.a. das Erstellen, Anpassen und Sperren von (neuen) Benutzern, Ändern von Kennwörtern und Zugangsdaten, Anpassungen von IT-Anwendungen, Löschen von Daten, systemkritische Änderungen an der IT-Infrastruktur (usw.) sein.
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Gibt es Personen, die automatisch vollständiges Weisungsrecht haben?
Geschäftsführer und vertretungsberechtigte Prokuristen haben automatisch vollständige Weisungsbefugnis gegenüber der rhöncloud. Diese Rechte sind und können nicht beschränkt werden. Ebenso hat die Person Weisungsbefugnis, welche in den Vertragsunterlagen unter „Technischer Hauptansprechpartner“ hinterlegt wurde.
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Können weisungsbefugte Personen nachträglich ergänzt, geändert oder entfernt werden?
Es können zu jederzeit durch die Geschäftsführung des Kunden neue weisungsbefugte Personen ergänzt, geändert oder entfernt werden.
Neue Personen mitteilen: Für die Mitteilung von neuen weisungsbefugten Personen nutzen Sie bitte unser vorgefertigtes Formular, welches Sie hier abrufen können.
Änderung oder Löschen: Sollen bestehende weisungsbefugte Personen angepasst oder gelöscht werden, so sendet der Geschäftsführer oder eine bei uns bereits bekannte weisungsberechtigte Person eine formlose Anfrage an contract-de@rhoencloud.de. Wir bitten Sie uns proaktiv zu benachrichtigen, wenn weisungsberechtigte Personen ausscheiden und/oder die Weisung entzogen werden soll. Geschieht dies nicht proaktiv, sind bei uns gelistete Personen weiterhin berechtigt, Anweisungen zu geben.
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Können auch externe Mitarbeiter oder externe Dienstleister weisungsberechtigt werden?
Grundsätzlich können auch externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder auch externe Dienstleister gegenüber der rhöncloud weisungsberechtigt werden. Diese sind entsprechend im Formular zu hinterlegen.
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Ausnahmen der Bevollmächtigung
Weisungsbefugte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Kunden können auch mit Einschränkungen bevollmächtigt werden. Dazu ist kann die Geschäftsführung im Formular in der entsprechenden Spalte die Ausnahmen definieren, beispielsweise „Keine Hardwarebestellungen“ oder „Keinen Zugriff auf Zugangsdaten“. Nachträglich Änderungen sind ebenfalls möglich. Bitte diese schriftlich an contract-de@rhoencloud.de mitteilen.
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